Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 21.10.1982 - 4 K 1057/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,8912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterung einer Genehmigung zur Durchführung von Flugzeugschleppstarts; Wesentliche Erweiterung und Änderung des Betriebs eines Flugplatzes; Segelfluggelände in unmittelbarer Nähe eines Naturschutzgebietes und eines Landschaftsschutzgebietes; Berücksichtigung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …
Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.1982 - 4 K 1057/81
Denn ausschlaggebend für die Entscheidung der Kammer ist die Tatsache, daß mit einer Zulassung der beantragten Änderungsgenehmigung ein unvereinbares Nebeneinander sich gegenseitig ausschließender verschiedener Gebietsarten bzw. Gebietsnutzungen entstünde (vgl. zu diesem Gedanken im Bauplanungsrecht u.a. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49/54). - BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.1982 - 4 K 1057/81
Eine wesentliche Erweiterung undÄnderung im Sinne der genannten Vorschrift liegt dann vor, wenn durch diese die für das luftverkehrsrechtliche Genehmigungserfordernis maßgebenden Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können, denn die Erweiterung und Änderung eines Flugplatzes ist nicht nur für die Betreiber von Interesse, sondern auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Flugbetriebes auf die räumliche Umgebung, die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die von der Luftfahrt herrührenden Gefahrenquellen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von maßgebender Tragweite (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.197 9 - 4 C 40.75 Buchholz 442.40, § 6 LuftVG).